Rechtsprechung
ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
- LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 621/22
- BAG - 5 AZR 167/23 (anhängig)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
Dabei handelt es sich nicht um gleich geeignete Mittel (BVerfG 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 192 ff. und 197 ff.;… VG Düsseldorf 30.08.2022 - 29 L 1703/22, Rn. 81 ff.).Diese Entscheidung ist aus Sicht des BVerfG auch im April 2022 noch belastbar gewesen (BVerfG 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 193).
Es besteht schon das Risiko einer bewusst oder unbewusst fehlerhaften Anwendung, weshalb der Gesetzgeber aus Sicht des BVerfG auf hinreichend tragfähiger Grundlage nicht auf den Schutz verzichten musste, den eine COVID-19-Impfung oder Genesung jedenfalls grundsätzlich verspricht und von dem vulnerable Personen profitieren (BVerfG 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 197).
Vielmehr sind sie abhängig von dem durch eine COVID-19-Impfung vermittelten Drittschutz in Gestalt eines reduzierten Transmissionsrisikos, um ihr gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko einer Erkrankung mit COVID-19 mit einem schweren oder sogar tödlichen Verlauf zu reduzieren (BVerfG 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 229).
Dieser besonderen Verantwortung, an die auch das Gesetz anknüpft (…vgl. BTDrucks 20/188, S. 2), müssen sich Angehörige dieser Berufsgruppen schon bei ihrer Berufswahl bewusst sein (BVerfG 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 265).".
- VG Düsseldorf, 30.08.2022 - 29 L 1703/22
Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung …
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
Dabei handelt es sich nicht um gleich geeignete Mittel (…BVerfG 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 192 ff. und 197 ff.; VG Düsseldorf 30.08.2022 - 29 L 1703/22, Rn. 81 ff.).(b) Zudem bestätigen auch jüngere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen die Zulässigkeit von im Sommer 2022 auf Basis von § 20 a Abs. 5 Satz 3 IfSG angeordneten Tätigkeitsverboten (VG Düsseldorf 30.08.2022 - 29 L 1703/22) und führen aus:.
"Insbesondere ist nach derzeitigem Sach- und Streitstand (...) die Annahme, dass die vorhandenen Impfstoffe eine noch relevante Schutzwirkung im Hinblick auf eine Infektion und eine weitere Transmission des Virus haben, weiterhin tragfähig." (VG Düsseldorf 30.08.2022 - 29 L 1703/22, Rn. 80).
- BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21
Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
Denn für Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer nicht tatsächlich gearbeitet hat, besteht kein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, da dann auch kein abstraktes Erholungs- und Entspannungsbedürfnis des Arbeitnehmers vorhanden ist (BAG 19.03.2019 - 9 AZR 406/17; für Zeiten von Kurzarbeit "Null" ebenso BAG 30.11.2021 - 9 AZR 225/21).
- BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17
Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
Denn für Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer nicht tatsächlich gearbeitet hat, besteht kein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, da dann auch kein abstraktes Erholungs- und Entspannungsbedürfnis des Arbeitnehmers vorhanden ist (BAG 19.03.2019 - 9 AZR 406/17; für Zeiten von Kurzarbeit "Null" ebenso BAG 30.11.2021 - 9 AZR 225/21). - EuGH, 04.10.2018 - C-12/17
Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem …
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
Dies hat der EuGH mit der Dicu-Entscheidung unter Fortführung der Schultz-Hoff-Rechtsprechung auch für den unionsrechtlichen Urlaubsanspruch bestätigt (vgl. EuGH 04.10.2018 - C-12/17; Jacobsen, Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, Hrsg. - BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
Zu beachten ist einerseits die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG (BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10). - BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05
Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
Die Frage der Zumutbarkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu beurteilen (BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05). - ArbG Bonn, 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21
Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Corona-Impfung
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
Die Gesundheitsinteressen überwiegen aus Sicht der Kammer nicht nur - wie in der zitierten Entscheidung des ArbG Gießen zum Beschäftigungsanspruch ausschließlich behandelt - das Beschäftigungsinteresse der Klägerin, sondern auch ihr Vergütungsinteresse (im Ergebnis ebenso unter Berufung auf die fehlende Leistungsfähigkeit Rütz/Gorontzi, DB 2022, 1581; Thönißen/Born, DB 2022, 1131-1134; aA ArbG Bonn 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21, Rn. 92; Schmidt/Schneider, NZA-RR 2022, 121 ff; Chama/Noll, MDR 2022, 406 ff.). - ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 1/22
Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung eines …
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
bb) Im Übrigen schließt sich die Kammer den Gründen der Entscheidung des ArbG Gießen (5 Ga 1/22 vom 12.04.2022; zustimmend Rütz/Gorontzi, DB 2022, 1581) an, das - inzwischen zweitinstanzlich bestätigt (LAG Hessen 11.08.222 - 5 SaGa 728/22) - ausführt:. - BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 739/11
Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung
Auszug aus ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
Ein vom Recht anerkannter Grund für die Leistungsverweigerung ist ein Angebot, das unter solchen Umständen erfolgt, dass der Arbeitgeber nach Treu und Glauben die Arbeitsleistung nicht anzunehmen braucht (BAG [GS] 26.04.1956 - GS 1/56), weil ihm die Beschäftigung unzumutbar ist (BAG 16.04.2014 - 5 AZR 739/11). - LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22
Solange der Arbeitnehmer die gesetzlichen Tätigkeitsvoraussetzungen gemäß § 20a …
- BAG, 26.04.1956 - GS 1/56
Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben
- BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87
Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung
- LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 621/22
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Kein Arbeitsangebot bei einseitiger …
1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.09.2022 - 1 Ca 809/22 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.09.2022 - 1 Ca 809/22 - abzuändern und den Anträgen erster Instanz zu entsprechen, wobei sie klarstellt, dass der Antrag betreffend den Urlaub den Freistellungszeitraum vom 01.04.2022 bis 31.08.2022 meint.